Lenitatum in adulteriis reipublicae nocere et prodesse (dass das gelinde Verfahren bey bestraffung des Ehebruchs dem gemeinen Wesen theils schädlich, theils aber auch nützlich sey.) | lit.salon
Lenitatum in adulteriis reipublicae nocere et prodesse (dass das gelinde Verfahren bey bestraffung des Ehebruchs dem gemeinen Wesen theils schädlich, theils aber auch nützlich sey.)