Rechtliche Zulässigkeit einer gleichberechtigten Mitbestimmung der am Forschungsprozess Beteiligten auf der Ebene der universitären Entscheidungsorgane und auf der Arbeitsprozessebene und die Konsequenzen für die Personalstruktur der Hochschule | lit.salon
Rechtliche Zulässigkeit einer gleichberechtigten Mitbestimmung der am Forschungsprozess Beteiligten auf der Ebene der universitären Entscheidungsorgane und auf der Arbeitsprozessebene und die Konsequenzen für die Personalstruktur der Hochschule