Feststehender und durch vielfältige Reichs-Obrist-Richterliche definitiv- und inhaesiv Erkenntnisse bestätigter Grund der Steuer-Freyheit der Mecklenburgischen Ritterschafft | lit.salon
Feststehender und durch vielfältige Reichs-Obrist-Richterliche definitiv- und inhaesiv Erkenntnisse bestätigter Grund der Steuer-Freyheit der Mecklenburgischen Ritterschafft