Recht und pflicht, ihr gegenseitiges verhältniss als sittliche grundlage des gesammt-verhalte in Bezug auf das Glück der Einzelnen und das Wohl der Völker | lit.salon
Recht und pflicht, ihr gegenseitiges verhältniss als sittliche grundlage des gesammt-verhalte in Bezug auf das Glück der Einzelnen und das Wohl der Völker