Kurtze juristische betrachtung von der verjährung in peinlichen fällen, darinnen gezeiget wird, was in denen gemeinen rechten, sächsischen und einigen andern landes-ordnungen wegen verjährung der laster verordnet, und in praxi angenommen worden | lit.salon
Kurtze juristische betrachtung von der verjährung in peinlichen fällen, darinnen gezeiget wird, was in denen gemeinen rechten, sächsischen und einigen andern landes-ordnungen wegen verjährung der laster verordnet, und in praxi angenommen worden