Königl. allergnädigste resolution dass der nachlass der armen wenn sie in den armen-häussern versterben oder von den armen-cassen bis an ihr ende sind verpfleget worden denen armen-häussern oder cassen unter gewissen limitationen zufallen solle, de dato Gottorff den 25ten augusti 1738 | lit.salon
Königl. allergnädigste resolution dass der nachlass der armen wenn sie in den armen-häussern versterben oder von den armen-cassen bis an ihr ende sind verpfleget worden denen armen-häussern oder cassen unter gewissen limitationen zufallen solle, de dato Gottorff den 25ten augusti 1738