Der Satz, Dass der Eigentümer zur Erhaltung seines Eigentums in polizeimässigem Zustande verpflichtet sei, soll auf seine Begründung und innere Berechtigung untersucht werden | lit.salon
Der Satz, Dass der Eigentümer zur Erhaltung seines Eigentums in polizeimässigem Zustande verpflichtet sei, soll auf seine Begründung und innere Berechtigung untersucht werden