Der Betrieb eines Vollkaufmannsgewerbes durch Personenmehrheiten unter besonderer Berücksichtigung des nicht rechtsfähigen Vereins, der Erbengemeinschaft und der ehelichen Gütergemeinschaft | lit.salon
Der Betrieb eines Vollkaufmannsgewerbes durch Personenmehrheiten unter besonderer Berücksichtigung des nicht rechtsfähigen Vereins, der Erbengemeinschaft und der ehelichen Gütergemeinschaft