Notstandsrechte von Staatspräsidenten - Artikel 16 der Verfassung der V. Französischen Republik und Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung im Vergleich | lit.salon
Notstandsrechte von Staatspräsidenten - Artikel 16 der Verfassung der V. Französischen Republik und Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung im Vergleich