Entmündigungsrecht Unter Berücksichtigung der Für Preußen Geltenden Vorschriften Nebst der Preußischen Justiz-Ministerial-Verfügung Vom 28. November 1899 | lit.salon
Entmündigungsrecht Unter Berücksichtigung der Für Preußen Geltenden Vorschriften Nebst der Preußischen Justiz-Ministerial-Verfügung Vom 28. November 1899